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Wahlinformationen

Das 1x1 der Wahl

Am 26. Mai 2024 wird in Erfurt gewählt – mach auch du dein Kreuz auf dem Wahlzettel
Darf ich auch wählen? 

Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, eine Staatsbürgerschaft aus einem EU-Land hast und seit mindestens Februar 2024 den Hauptwohnsitz in Erfurt hast, darfst du in Erfurt wählen.

 

Wen kann ich wählen? 

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Erfurt und den Stadtrat (ein Gremium aus insgesamt 50 Personen)

 

Wann ist die Wahl? 

Am Sonntag, den 26. Mai 2024 

 

Was bringt mir die Wahl? 

Du kannst mitbestimmen, wer für die nächsten 5 Jahre wichtige Entscheidungen für Erfurt und die Menschen in Erfurt trifft. 

 

Was kann ich tun, wenn ich nicht wahlberechtigt bin? 

In jedem Fachausschuss des Stadtrats sind auch Menschen, die nicht gewählt wurden, aber Erfahrung in einem bestimmten Thema haben. Das sind sogenannte sachkundige Bürger:innen. Wenn du dich auf diesem Weg einbringen willst, kannst du die Fraktionen kontaktieren. 

 

Wie funktioniert die Wahl? 

Du darfst für die Oberbürgermeisterinwahl ein Kreuz auf dem Wahlzettel machen. Für die Wahl des Stadtrats kannst du entweder 3 Kreuze auf Personen verteilen oder eine Liste ankreuzen. Zur Wahl solltest du deine Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis mitbringen. 

 

Wo wähle ich? 

Die Wahlbenachrichtigung erhältst du spätestens 21 Tage vor der Wahl. Darin steht in welchem Wahllokal du wählen sollst. Die Wahlbenachrichtigung brauchst du auch, wenn du per Brief wählen willst oder vorab schon die Stimme abgeben willst. 

Wahlinformation
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