Scheinkanditaturen verbieten
In unserer Reihe Was? und Wie? beschreibt heute Jana Rötsch, was sie konkret verändern möchte:
Was?
Scheinkandidaturen verbieten, Wahlkampf im Amt verhindern.
Wie?
Derzeit ist es immer noch möglich, dass sich Oberbürgermeister*innen ganz oben auf die Listen ihrer Parteien zur Kommunalwahl setzen lassen. Dies geschieht im Bewusstsein, dass sie ihr Amt als Stadtrat/Stadträtin nicht antreten werden, da sie dafür ihr Amt, bspw. als Oberbürgermeister*in, aufgeben müssten (§ 23 Abs. 4 ThürKO). In Erfurt betrifft dies unseren amtierenden Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD). Vermutlich gibt es immer noch viele Menschen, die nicht wissen, dass Herr Bausewein nur eins sein kann: Entweder Oberbürgermeister oder Stadtrat. Durch seine Spitzenkandidatur für den Stadtrat täuscht er somit die Wähler*innen in Erfurt. Oder anders ausgedrückt: Herr Bausewein ist ein Scheinkandidat.
Alle künftigen Erfurter Stadträt*innen, die einer demokratischen Partei angehören, sollten sich für die Abschaffung der „Scheinkandidaturen“ von Amtsträgern bei Kommunalwahlen einsetzen, die derzeitigen Gesetzmäßigkeiten vor der nächsten Kommunalwahl zu ändern. Erschwerend kommt hinzu, dass OB Bausewein in letzter Zeit den Wahlkampf und seine Amtsaufgaben vermischt, indem die Fülle der Verkündung von Wohltaten, Eröffnungen und dergleichen in der Zeit kurz vor der Wahl besonders hoch ist. Auch das Amtsblatt wird neuerdings für die Meinungsbildung zugunsten des Oberbürgermeister und seiner Partei missbraucht (Amtsblatt von heute, Meinungsbeitrag auf der Titelseite: "OB Bausewein hält an Vorschlag mit KoWo-Einlage fest"), obwohl das Haushaltsrecht beim Stadtrat liegt. Die Scheinkandidatur betrifft übrigens nicht nur den Oberbürgermeister, sondern auch manche seiner Beigeordneten und Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, die ebenfalls ihr Amt als Stadtrat nicht antreten dürften. Bevor es zu einer Gesetzesänderung kommen kann, sollte den Bürger*innen zumindest bewusst sein, dass es sich um Scheinkandidaturen handelt.